Hygiene Regeln bei der Weinprobe

Der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Gästen, welche vom Kontaktverbot erfasst sind, ist überall einzuhalten. Das Personal mit Atemschutz unterschreitet diesen beim Ausschenken aber naheliegenderweise.

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Die Bewirtung erfolgt ausschließlich durch Bedien-Service am Tisch. Das gilt für den Innen- wie für den Außenbereich gleichermaßen.

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Alle Gäste sind verpflichtet, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich eine Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen. Erst wenn die zugewiesenen Sitzplätze am Tisch eingenommen wurden, kann der Mund-Nasen-Schutz für die Dauer des Sitzens abgelegt werden.

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Wir sind verpflichtet, die Kontaktdaten aller Gäste pro Reservierung bzw. Anmeldung zu erfassen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer). Diese sind für einen Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuches der Gäste bei uns aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO zu vernichten. Die Daten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Diese Regelung wurde eingeführt, um mögliche Infektionsketten nachzuvollziehen.

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An einem Tisch dürfen höchstens die Personen sitzen, die nicht vom Kontaktverbot erfasst sind. Tische dürfen nicht geteilt werden. An Biertischen im Außenbereich dürfen höchstens sechs Personen Platz nehmen, die älter als 12 Jahre sind.

 

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